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BEK 2020 57

Beschlagnahme PW BMW 330i

Schwyz · 2020-11-13 · Deutsch SZ
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Beschlagnahme PW BMW 330i | Zwangsmassnahmen/Beschlagnahme

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 13. November 2020BEK 2020 57MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiberin lic. iur. Gabriela Thurnherr.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,gegenStaatsanwaltschaft Innerschwyz,Postfach 562, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,betreffendBeschlagnahme PW BMW 330i(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Innerschwyz vom 20. April 2020, SUI 2020 1499);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Nach einer Meldung der Einsatzzentrale der Zuger Kantonspolizei an die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz am Sonntag, 19. April 2020, ca. 18:40 Uhr, kontrollierten Polizisten der Kantonspolizei Schwyz A.________ (nachfolgend Beschuldigter), als dieser um ca. 19:10 Uhr bei seinem Wohnort mit dem Personenwagen BMW, Typ 330i Touring, grau, Kontrollschild SZ xx vorfuhr. Der Beschuldigte gab zu, keinen Führerausweis zu besitzen. In Bestätigung der mündlichen Anordnung vom 19. April 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (nachfolgend Strafverfolgungsbehörde) mit Beschlagnahmebefehl vom 20. April 2020 die Beschlagnahmung des Personenwagens des Beschuldigten. Der Beschuldigte erhob am 21. April 2020 Beschwerde und beantragte, der Personenwagen sei ihm wieder frei zu geben. Zudem stellte er einen Antrag um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung (KG-act. 1, S. 2).2.Die Beschwerde ist begründet einzureichen (

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiberin lic. iur. Gabriela Thurnherr.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,gegenStaatsanwaltschaft Innerschwyz,Postfach 562, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,

betreffend

Beschlagnahme PW BMW 330i